Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht des Staates und seiner Verwaltungseinheiten (Exekutive). Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutiven.

Die Kanzlei kann Referenzen in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts vorweisen:

- Baurecht

- Lebensmittelrecht

- Polizei- und Ordnungsrecht

- Umweltrecht

- Enteignungsrecht

- Ausländerrecht