Chemikalienrecht

Die Vorlesung Recht und Toxikologie gliedert sich in zwei Teilgebiete (Rechtsteil/ Toxikologieteil). Durch Bestehen der Klausuren in beiden Teilbereichen wird dem Absolventen im Rahmen seines Abschlusszeugnisse der Technischen Universität Dresden die Sachkunde gem. § 11 ChemVerbotsV bescheinigt.

Mit Hilfe dieses Sachkundenachweises kann der Absolvent bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis für den Umgang und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen beantragen, um sich dadurch als Gefahrstoffbeauftragter zu qualifizieren. Einen solchen Gefahrstoffbeauftragten benötigt jedes Unternehmen, welches mit gefährlichen Stoffen umgeht.

Die Vorlesung findet regelmäßig im Sommersemester statt.

Registrierte Studenten haben Zugriff auf die Vorlesungsfolien und das Vorlesungsskript.

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